Tariflohnerhöhung zum 01.04.2023

Am 13. Januar 2023 haben sich die Tarifvertragsparteien – auf der Arbeitgeberseite die Arbeitgeberverbände BAP und iGZ, die gemeinsam die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) bilden, sowie auf der Arbeitnehmerseite sämtliche acht Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) – auf neue Entgelte für die Entgeltgruppen 3 bis 9 ab 1. April 2023 geeinigt.

Die Stundenentgelte für die Entgeltgruppen 1, 2a und 2b wurden bereits mit dem Tarifabschluss vom 21. Juni 2022 angepasst.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister
Tariflohnerhöhung zum 01.04.2023