Tariflohnerhöhung zum 01.10.2022

Nachdem die Ampel-Koalition ab dem 01. Oktober 2022 einen neuen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro vorschreibt, wird dieser nun auch in der Zeitarbeitsbranche angepasst. Im Juni einigten sich die Tarifvertragsparteien der DGB-Gewerkschaften und der Zeitarbeitgeberverbände BAP und iGZ auf eine Erhöhung des tariflichen Mindestlohns von derzeit 10,88 Euro auf 12,43 Euro in der Entgeltgruppe 1. In der Entgeltgruppe 2a steigt der Lohn von 11,60 Euro auf 12,63 Euro, die Entgeltgruppe 2b erhält künftig 12,93 Euro statt bisher 12,20 Euro.

Für die Entgeltgruppen 3 bis 9 gelten bis Dezember 2022 die aktuellen Entgelte.

Quelle: BAP – Bundesarbeitgeberverband für Personaldienstleister
Tariflohnerhöhung zum 01.10.2022