Gemeinsam mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hat die arbeitgeberseitige Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) einen neuen Tarifabschluss für Manteltarifverträge, Entgeltrahmentarifverträge und die Entgelttarifverträge erreicht.
Es gibt mehr Geld für die Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Die Tarifentgelte in der Zeitarbeit steigen im Westen in drei Schritten. Die erste Erhöhungsstufe wird zum 1. April 2020 in Höhe von 1,9 % fällig. Die weiteren Erhöhungsstufen finden statt zum 1. April 2021 (+ 3,0 %) und zum 1. April 2022 (+ 4,1 %). Im Osten findet die erste Erhöhungsstufe ebenfalls zum 1. April 2020 um 2,31 % in der Entgeltstufe 1 und 3 % in allen weiteren Entgeltgruppen statt. Die weiteren Erhöhungsschritte sind zum 1. Oktober 2020 (+ 2,2%) sowie eine Anpassungsstufe zum 01.04.2021 von durchschnittlich 7,1 %. Damit gleichen sich die Ost-Löhne in der Zeitarbeit an die Westlöhne an. Die vereinbarte Entgelterhöhung zum 1. April 2022 (+ 4,1 %) findet somit einheitlich in beiden ehemals getrennten Tarifgebieten statt. Die Monate Januar bis März 2020 laufen als Nullmonate. Der Tarifvertrag ist erstmals kündbar zum 31.12.2022.
Für die Mitarbeiter gibt es ab 1.1.2021 zudem Erhöhungen beim Urlaubsanspruch sowie beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen zwischen der arbeitgeberseitigen Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und der DGB-Tarifgemeinschaft, die am Mittwochvormittag nach einem 24-stündigen Verhandlungsmarathon zu Ende gegangen sind. In der VGZ sind die beiden großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossen.
(Quelle: www.personaldienstleister.de)