In den letzten Wochen hieß es, die CSU würde die Änderungen blockieren und gleichzeitig wurde von Juristen gerügt, der Referentenentwurf verstoße gegen die Tarifautonomie. Nun liegt der neueste AÜG Entwurf vor.
Allerdings sieht auch der neue Entwurf des AÜG keine Änderungen vor und widerspricht somit der ursprünglichen Haltung der Regierung. Es ist jedoch davon auszugehen, das dieser dritte Referentenentwurf in dieser Form in die Abstimmung im Bundestag geht. Ob der Entwurf dieses mal angenommen wird, oder Frau Nahles ein viertes Mal nachbessern muss, bleibt abzuwarten.
(Quelle: www.dahmen-personal.de)